Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Mit dem Betreten des Geländes der Nature Spring Deluxe Apartments und der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sehr geehrte Gäste, Allgemeine Vertragsbedingungen für Beherbergungsdienstleistungen (AGB)
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Beherbergungsdienstleistungen (im Folgenden AGB) fassen den Vertragsinhalt zusammen, auf dessen Grundlage die Nature Spring Deluxe Apartments (8749 Zalakaros, Jegenye sor 3.), betrieben von der Pápai és Társa Kft. (Sitz: 7275 Igal, Ady Endre utca 5.), Beherbergungsverträge mit ihren Gästen abschließt.
1.2. Individuelle Bedingungen sind nicht Bestandteil dieser AGB, schließen jedoch den Abschluss gesonderter, spezieller Vereinbarungen mit Reisevermittlern, Veranstaltern mit teils abweichenden, dem jeweiligen Geschäft entsprechenden Bedingungen nicht aus.
1.3. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, in bestimmten Fällen höherer Gewalt – z. B. bei einer Pandemie – die Inanspruchnahme der Unterkunft und ihrer Dienstleistungen zusätzlich zu den vorliegenden AGB in einer gesonderten, auf der Website der Unterkunft öffentlich zugänglichen und für jedermann einsehbaren Anweisung zu regeln.
2. Vertragsparteien
2.1. Die vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen werden vom Gast in Anspruch genommen. Wenn der Gast die Bestellung für die Dienstleistungen direkt beim Dienstleister aufgibt, wird der Gast zur Vertragspartei. Der Dienstleister und der Gast werden gemeinsam, sofern die Bedingungen erfüllt sind, zu Vertragsparteien (im Folgenden: Parteien).
2.2. Wenn die Bestellung für die Dienstleistungen im Auftrag des Gastes von einer dritten Person (im Folgenden: Vermittler) beim Dienstleister aufgegeben wird, werden die Bedingungen der Zusammenarbeit durch eine Vereinbarung zwischen dem Dienstleister und dem Vermittler geregelt. In diesem Fall ist der Dienstleister nicht verpflichtet zu prüfen, ob die dritte Person den Gast rechtmäßig vertritt.
3. Art und Bedingungen der Inanspruchnahme der Dienstleistung
3.1. Auf eine mündliche oder schriftliche Anfrage des Gastes sendet der Dienstleister immer ein schriftliches Angebot. Wenn innerhalb von 48 Stunden nach dem Versand des Angebots keine konkrete Bestellung eingeht, erlischt die Bindung des Dienstleisters an das Angebot.
3.2. Der Vertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung einer schriftlich aufgegebenen Buchung durch den Dienstleister zustande und gilt somit als schriftlich abgeschlossener Vertrag.
3.3. Eine mündlich aufgegebene Buchung, Vereinbarung, Änderung oder deren mündliche Bestätigung durch den Dienstleister gilt nicht als Vertrag.
3.4. Der Vertrag über die Inanspruchnahme der Beherbergungsdienstleistung gilt für einen bestimmten Zeitraum.
3.5. Wenn der Gast das Zimmer vor Ablauf des festgelegten Zeitraums endgültig verlässt, hat der Dienstleister Anspruch auf den vollen Wert der im Vertrag vereinbarten Dienstleistung. Der Dienstleister ist berechtigt, das vor Ablauf der Frist frei gewordene Zimmer erneut zu verkaufen.
3.6. Eine Verlängerung der Inanspruchnahme der Beherbergungsdienstleistung, die vom Gast initiiert wird, bedarf der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters. In diesem Fall kann der Dienstleister die Vergütung für die bereits erbrachten Dienstleistungen fordern.
3.7. Die Inanspruchnahme der Beherbergungsdienstleistung setzt voraus, dass die Gäste ihre Identität vor der Zimmerbelegung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nachweisen. Niemand darf ohne Anmeldung in der Unterkunft wohnen.
3.8. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen einer von den Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung.
4. Beginn und Ende der Beherbergung (Check-in und Check-out)
4.1. Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räumlichkeiten am vereinbarten Tag ab 14:00 Uhr zu beziehen.
4.2. Der Dienstleister hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Gast nicht bis 18:00 Uhr am vereinbarten Tag erscheint, es sei denn, es wurde eine spätere Ankunftszeit vereinbart.
4.3. Wenn der Gast eine Anzahlung geleistet hat, bleibt das Zimmer (die Zimmer) spätestens bis 12:00 Uhr am folgenden Tag reserviert.
4.4. Der Gast muss das Zimmer am Tag der Abreise bis 10:00 Uhr verlassen haben.
4.5. Abhängig von der Belegung der Unterkunft ist eine frühe Anreise oder späte Abreise gegen Aufpreis möglich. Wenn Sie diese Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten, informieren Sie bitte unseren Mitarbeiter am Tag vor Ihrer Ankunft über eine der angegebenen Kontaktmöglichkeiten.
5. Verlängerung der Beherbergung
5.1. Eine Verlängerung des Aufenthalts durch den Gast bedarf der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters.
5.2. Wenn der Gast sein Zimmer am bei der Anmeldung angegebenen Abreisetag nicht bis 12:30 Uhr räumt und der Dienstleister der Verlängerung des Aufenthalts nicht zuvor zugestimmt hat, ist der Dienstleister berechtigt, den Zimmerpreis für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, und gleichzeitig endet die Dienstleistungspflicht des Dienstleisters.
6. Preise
6.1. Der Dienstleister kann die beworbenen Preise ohne vorherige Ankündigung ändern (z. B. aufgrund von Pauschalpreisen oder anderen Rabatten).
6.2. Der Gast kann sich jederzeit vor Beginn der Dienstleistung auf der Website des Apartments oder an anderen Stellen sowie in der Unterkunft über die Preise der Dienstleistungen informieren.
6.3. Bei der Preisangabe weist der Dienstleister auf den zum Zeitpunkt des Angebots gültigen, gesetzlich geregelten Steuersatz (Mehrwertsteuer, Kurtaxe) hin. Die veröffentlichten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, jedoch nicht die Kurtaxe, die vor Ort zu entrichten ist. Der Dienstleister wälzt zusätzliche Belastungen, die sich aus einer Änderung des geltenden Steuergesetzes (Mehrwertsteuer, Kurtaxe) ergeben, ohne vorherige Ankündigung auf die Vertragspartei ab.
6.4. Der Endbetrag der ausgestellten Rechnung kann auch vermittelte Dienstleistungen enthalten.
7. Angebote, Rabatte
7.1. Aktuelle Angebote und Rabatte werden auf der Website der Unterkunft veröffentlicht. Die beworbenen Rabatte gelten immer für individuelle Zimmerbuchungen.
7.2. Die beworbenen Rabatte können nicht mit anderen Rabatten kombiniert werden.
7.3. Bei der Buchung von Produkten des Dienstleisters, die an spezielle Bedingungen geknüpft sind, bei Gruppenbuchungen oder Veranstaltungen werden die Bedingungen in einem gesonderten Vertrag festgelegt.
8. Kinderermäßigungen
8.1. Sofern der Dienstleister bei den Pauschalangeboten oder Tagespreisen nichts anderes festlegt, gewähren wir für Kinder – bei Unterbringung im selben Zimmer mit den Eltern – folgende Unterkunftsermaessigungen:
– 0–3 Jahre: 100%
8.2. Es besteht die Möglichkeit, ein Zustellbett aufzustellen.
8.3. Die Notwendigkeit eines Zustellbettes muss im Voraus, zum Zeitpunkt der Buchung, mit dem Dienstleister abgestimmt werden.
9. Stornierungs- und Änderungsbedingungen
9.1. Sofern die Unterkunft in ihrem Angebot keine anderen Bedingungen festgelegt hat, gelten folgende Stornierungs- und Änderungsbedingungen:
- Spätestens 72 Stunden vor der geplanten Ankunft: kostenfrei
- Innerhalb von 72 Stunden vor der geplanten Ankunft oder bei Nichterscheinen des Gastes: 30% des Gesamtbetrages der Buchung werden in Rechnung gestellt.
9.2. Hat die Vertragspartei die Inanspruchnahme der Beherbergungsdienstleistungen durch eine Vorauszahlung gesichert und erscheint sie am Anreisetag nicht (keine schriftliche Stornierung liegt vor), behält der Dienstleister den gesamten gezahlten Vorschuss als Vertragsstrafe ein.
9.3. Hat die Vertragspartei die Inanspruchnahme der Beherbergungsdienstleistungen nicht durch Vorauszahlung, Kreditkartengarantie oder eine andere im Vertrag festgelegte Weise gesichert, erlischt die Dienstleistungspflicht des Dienstleisters am Anreisetag um 18:00 Uhr Ortszeit.
Sofern im Vertrag keine anderen Bedingungen festgelegt wurden, gelten – außer bei höherer Gewalt – die folgenden Änderungsbedingungen:
9.4. Bei Änderungen von Gruppenbuchungen (ab 10 Personen) (Änderung des vorbestellten Zeitraums sowie Reduzierung der Zimmeranzahl) kann die Gruppe die Bestellung bis zum 20. Tag vor dem Anreisetag des gebuchten Zeitraums schriftlich und ohne Konsequenzen stornieren. Sofern eine Anzahlung geleistet wurde, wird der Betrag der Anzahlung zinslos zurückerstattet.
9.5. Bei einer Stornierung der Bestellung innerhalb von 20 Tagen vor dem Anreisetag ist die Gruppe zur Zahlung einer Stornogebühr verpflichtet. Bei Stornierungen innerhalb von 20 Tagen vor der Ankunft beträgt die Gebühr bei Buchungen von 1-7 Nächten den Tageslistenpreis für 1 Nacht pro gebuchtem Zimmer, bei Buchungen von mehr als 7 Nächten den Tageslistenpreis für 2 Nächte pro gebuchtem Zimmer.
9.6. Über die oben genannten Punkte hinaus ist die geleistete Anzahlung bei einer Stornierung innerhalb von 20 Tagen vor dem Anreisetag nicht erstattungsfähig. Mit beidseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien kann jedoch ein anderer Termin innerhalb von 6 Monaten ab der ursprünglichen Buchung genutzt werden.
9.7. Die Höhe der Anzahlung beträgt einheitlich 30% in allen Zeiträumen, es sei denn, der Dienstleister legt bei den Tagespreisen oder aktuellen Pauschalangeboten etwas anderes fest.
10. Zahlungsweise, Garantie, Anzahlungsbedingungen
10.1. Der Wert der bestellten Dienstleistungen kann vor Ort in bar (in Forint oder Euro) oder mit einer vom Dienstleister akzeptierten Kreditkarte bezahlt werden.
10.2. Im Falle einer Überweisung ist der Gast verpflichtet, den Wert der bestellten Dienstleistungen – sofern in der Vereinbarung mit dem Dienstleister nichts anderes festgelegt ist – vor dem angegebenen Anreisetag auf das Bankkonto der Unterkunft zu überweisen, sodass der Betrag bis zum Anreisetag auf dem Bankkonto der Unterkunft gutgeschrieben wird oder der Gast die Überweisung mit einer unwiderruflichen Bestätigung des überweisenden Geldinstituts nachweist.
11. Ablehnung der Vertragserfüllung, Erlöschen der Dienstleistungspflicht
11.1. Der Dienstleister ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen und die Erbringung der Dienstleistungen zu verweigern, wenn:
– der Gast das zur Verfügung gestellte Zimmer oder die Einrichtung nicht bestimmungsgemäß nutzt;
– der Gast sein Zimmer am bei der Anmeldung angegebenen Abreisetag nicht bis 10:30 Uhr räumt und der Dienstleister der Verlängerung des Aufenthalts nicht zuvor zugestimmt hat;
– der Gast sich gegenüber der Sicherheit, Ordnung oder den Mitarbeitern der Unterkunft anstößig oder grob verhält, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, drohend, beleidigend oder in sonstiger Weise inakzeptabel handelt;
– der Gast an einer ansteckenden Krankheit leidet;
– die Vertragspartei ihre im Vertrag festgelegte Anzahlungspflicht bis zum festgelegten Zeitpunkt nicht erfüllt;
– der Dienstleister aus Gründen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, kein Zimmer zur Verfügung stellen kann.
11.2. Wenn der Vertrag zwischen den Parteien aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllt werden kann, erlischt der Vertrag.
12. Unterbringungsgarantie
12.1. Wenn der Dienstleister die im Vertrag enthaltenen Dienstleistungen aufgrund eigener Fehler (z. B. Überbuchung, vorübergehende Betriebsprobleme usw.) nicht erbringen kann, ist er verpflichtet, unverzüglich für die Unterbringung des Gastes zu sorgen.
12.2. Der Dienstleister ist verpflichtet, die im Vertrag enthaltenen Dienstleistungen zum bestätigten Preis und für den vereinbarten Zeitraum – oder bis zum Ende des Hindernisses – in einer anderen Unterkunft gleicher oder höherer Kategorie bereitzustellen/anzubieten. Alle zusätzlichen Kosten für die Bereitstellung der Ersatzunterkunft gehen zu Lasten des Dienstleisters.
12.3. Sofern der Dienstleister diesen Verpflichtungen vollständig nachkommt oder der Gast die ihm angebotene Ersatzunterkunft akzeptiert hat, kann die Vertragspartei nachträglich keine Schadensersatzansprüche geltend machen.
12.4. Wenn der Gast die angebotene Ersatzunterkunft aus einem triftigen Grund nicht annimmt, wird die geleistete Anzahlung bei einer Behinderung des Dienstleisters vor dem Anreisetag zurückerstattet. Im Falle einer Behinderung des Dienstleisters nach der Ankunft rechnen die Parteien die tatsächlich in Anspruch genommenen Dienstleistungen miteinander ab. Der Gast kann etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Dienstleister gemäß den Bestimmungen des Gesetzes V von 2013 über das Zivilgesetzbuch (im Folgenden: Ptk.) geltend machen.
13. Rechte des Gastes
13.1. Mit Abschluss des Beherbergungsvertrags erwirbt der Gast das Recht auf die übliche Nutzung der gemieteten Räumlichkeiten sowie der Einrichtungen der Beherbergungsstätte, die den Gästen üblicherweise und ohne besondere Bedingungen zur Verfügung gestellt werden, sowie auf den üblichen Service während der angegebenen Öffnungszeiten.
13.2. Der Gast kann während seines Aufenthalts in der Unterkunft eine Beschwerde bezüglich der Erbringung der vom Dienstleister bereitgestellten Dienstleistungen einreichen. Der Dienstleister wird sich bemühen, eine Lösung für schriftlich eingereichte (oder von ihm protokollierte) Beschwerden zu finden.
14. Pflichten des Gastes
14.1. Die Zahlung des vereinbarten Preises ist bis zur in der Bestätigung festgelegten Frist oder am Ende des Beherbergungsvertrags fällig.
14.2. Vor der Inbetriebnahme von elektrischen Geräten, die der Gast in die Unterkunft mitbringt und die nicht zu den üblichen Reisebedürfnissen gehören, muss die Zustimmung des Dienstleisters eingeholt werden.
14.3. Die Fahrzeuge der Gäste können kostenlos auf dem unbedeckten und unbewachten Parkplatz vor und hinter dem Gebäude geparkt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Garage zu mieten, die Gebühr beträgt 2000 Ft/Tag.
14.4. Auf dem Parkplatz sind die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (KRESZ) zu beachten.
14.5. Abfälle sind in den auf dem Komplexgelände und in den Zimmern aufgestellten Mülleimern zu entsorgen. Möbel dürfen nicht aus den Zimmern oder dem Gebäude entfernt oder umgestellt werden.
14.6. Die auf dem Komplexgelände befindlichen Geräte und Einrichtungsgegenstände dürfen vom Gast ausschließlich auf eigene Gefahr und unter Einhaltung der ausgehängten Gebrauchs-/Bedienungsanleitungen benutzt werden.
14.7. Das Rauchen und die Verwendung von offenem Feuer sind im Inneren des Gebäudes und im Apartment strengstens untersagt! Im Apartment ist ein Rauchmelder in Betrieb. Das Rauchen ist vor dem Gebäude, auf dem Parkplatz, auf der Terrasse und auf dem Balkon gestattet! Wenn aufgrund der Nichteinhaltung der Vorschriften Maßnahmen gegen den Vermieter ergriffen werden, hat der Rechtsverletzer die Kosten dafür zu tragen. Diese Maßnahme kann eine Anzeige und weitere Verfahren nach sich ziehen. Die Gäste und alle Personen, die sich auf dem Gelände der Unterkunft aufhalten, sind verpflichtet, die Vorschriften einzuhalten und einer etwaigen Aufforderung nachzukommen.
Bei Rauchen im Zimmer ist der Dienstleister berechtigt, dem Gast eine Gebühr von 10.000,- Ft pro Vorfall als Rauchgebühr in Rechnung zu stellen.
14.8. Im Falle eines Brandes ist der Ansprechpartner der Unterkunft unverzüglich zu benachrichtigen. Die Gäste sind verpflichtet, bei Brand- oder sonstigen Alarmen die Zimmer und die Gemeinschaftsbereiche der Unterkunft so schnell wie möglich gemäß den dort ausgehängten Informationen zu verlassen.
14.9. Gäste, die die Zimmer und die gemeinschaftlich genutzten Geräte und Einrichtungsgegenstände des Apartments gemeinsam nutzen, haften gesamtschuldnerisch für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.
14.10. Für Feuerwerke und andere genehmigungspflichtige Aktivitäten, die vom Gast mitgebracht werden, ist eine schriftliche Genehmigung der Unterkunft sowie die Einholung behördlicher Genehmigungen durch die Gäste erforderlich.
14.11. Der Gast sorgt dafür, dass Kinder unter 14 Jahren, die seiner Verantwortung unterliegen, sich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen in der Unterkunft des Dienstleisters und in deren Umgebung aufhalten.
14.12. Der Gast muss Schäden, die ihm entstanden sind, unverzüglich der Unterkunft bzw. dem Ansprechpartner der Unterkunft melden und alle erforderlichen Daten zur Klärung der Umstände des Schadensfalls, gegebenenfalls zur Aufnahme eines Polizeiprotokolls/Polizeiverfahrens, zur Verfügung stellen.
14.13. Der Gast nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Unterkunft in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen (ausgenommen Umkleideräume, Toiletten, aber einschließlich des Parkplatzes und der direkt zur Unterkunft gehörenden Außenbereiche) aus Gründen des Vermögensschutzes ein geschlossenes Kamerasystem betreibt, dessen Aufnahmen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gelöscht werden.
14.14. Der Gast ist verpflichtet, das Apartmentgebäude und seine unmittelbare Umgebung ordnungsgemäß und ohne unnötige Störung anderer Gäste oder Besucher zu nutzen.
14.15. Bei der Abreise muss der Gast die Zimmerschlüssel beim Vermieter abgeben. Bei Nichteinhaltung oder bei Verlust oder Zerstörung des Schlüssels und der Fernbedienung ist der Dienstleister berechtigt, eine Schadensersatzgebühr für den jeweiligen Schlüssel und die TV-Fernbedienung zu erheben, die der Gast bei der Abreise zu zahlen hat. Der Gast kann den Zimmerschlüssel bis 10:00 Uhr am Tag seiner Abreise zum Betreten seines Zimmers verwenden.
15. Mitnahme von Tieren
15.1. Das Mitbringen von Haustieren in die Unterkunft ist strengstens untersagt!
16. Rechte des Dienstleisters
16.1. Wenn der Gast seine Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren für die in Anspruch genommenen oder vertraglich bestellten, aber nicht in Anspruch genommenen, mit einer Vertragsstrafe belegten Dienstleistungen nicht erfüllt, steht dem Dienstleister ein Pfandrecht an den persönlichen Gegenständen des Gastes zu, die er in die Unterkunft mitgebracht hat.
16.2. Der Empfangsdienst, der die Aufsicht auf dem Komplexgelände führt, ist berechtigt, die ein- und ausgehenden Gäste zu kontrollieren, ihre Identität festzustellen und bei begründetem Anlass die Fahrzeuge bei der Ausfahrt zu überprüfen.
16.3. Bei Bedarf ist der Empfangsdienst berechtigt, den Verkehr auf dem Komplexgelände zu regeln.
16.4. Wenn der Gast seine Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren für die in Anspruch genommenen oder bestellten, aber nicht in Anspruch genommenen, mit einer Vertragsstrafe belegten (kostenpflichtigen) Dienstleistungen nicht erfüllt, steht dem Dienstleister ein Pfandrecht an den persönlichen Gegenständen des Gastes zu, die er in das Hotel mitgebracht hat, zur Sicherung seiner Forderungen gemäß dem ungarischen Zivilgesetzbuch. Auf dieses Pfandrecht sind die Vorschriften über das Pfandrecht des Vermieters entsprechend anzuwenden. Der Dienstleister kann solange, wie sein Pfandrecht besteht, die Verbringung der mit dem Pfandrecht belasteten Vermögensgegenstände verhindern. Sofern der als Pfand in Anspruch genommene Gegenstand ein Fahrzeug im Eigentum des Gastes ist, bezieht sich die Zurückhaltung als Pfandgegenstand ausschließlich auf den Pfandgegenstand, keinesfalls auf die Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit des Gastes oder der mitreisenden Personen. Die Personen können das Apartment ohne weitere Einschränkung verlassen.
17. Pflichten des Dienstleisters
17.1. Die Erbringung der vertraglich bestellten Beherbergungs- und sonstigen Dienstleistungen gemäß den gültigen Vorschriften und Servicestandards.
17.2. Die Untersuchung schriftlicher Beschwerden des Gastes, die Ergreifung der notwendigen Schritte zur Problembehebung und deren schriftliche Dokumentation.
17.3. Im Inneren der Unterkunft und auf den Terrassen ist es im Interesse der Ruhe unserer Gäste nach 22:00 Uhr untersagt, Lärm zu machen, einschließlich störend lauter Fernseh- oder Musikanlagen in den Zimmern sowie lauter Musik im Flur, wofür das Apartmentpersonal verantwortlich ist.
18. Krankheit, Tod des Gastes
18.1. Wenn der Gast während der Dauer der Inanspruchnahme der Beherbergungsdienstleistung erkrankt und nicht in der Lage ist, in seinem eigenen Interesse zu handeln, bietet der Dienstleister medizinische Hilfe an.
18.2. Im Falle von Krankheit/Tod des Gastes hat der Dienstleister Anspruch auf Kostenerstattung von den Angehörigen, Erben oder dem Rechnungszahler des erkrankten/verstorbenen Gastes; dies betrifft die eventuellen medizinischen und Verfahrenskosten, den Wert der vor dem Tod in Anspruch genommenen Dienstleistungen und eventuelle Schäden, die an Ausrüstung und Einrichtungsgegenständen im Zusammenhang mit der Krankheit/dem Todesfall entstanden sind.
19. Sicherheit der Datenverarbeitung
19.1. Für die Anmeldung zum Newsletter auf unserer Website ist die Angabe von Name und E-Mail-Adresse erforderlich. Mit der Anmeldung zum Newsletter stimmt der Nutzer der Verarbeitung seiner angegebenen Daten zu. Der Dienstleister verarbeitet die Daten so lange, bis die betroffene Person deren Löschung beantragt.
19.2. Die Möglichkeit zur Abmeldung wird in jedem Newsletter durch einen direkten Link bereitgestellt und ist auch auf der Website möglich.
19.3. Der Gast ist für die Richtigkeit der angegebenen personenbezogenen Daten verantwortlich.
19.4. Der Dienstleister schützt die Daten insbesondere vor unberechtigtem Zugriff, Veränderung, Weitergabe, Offenlegung, Löschung oder Vernichtung sowie vor versehentlicher Zerstörung und Beschädigung.
19.5. Der Dienstleister sorgt gemeinsam mit den Serverbetreibern für die Datensicherheit.
19.6. Auf die vom Nutzer angegebenen personenbezogenen Daten haben ausschließlich die Mitarbeiter des Datenverantwortlichen Zugriff. Abgesehen von den Genannten gibt der Datenverantwortliche personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter, mit Ausnahme der Previo.hu Kft. (1119 Budapest, Petzvál József u. 4/A, Telefon: +36 1 4453737) als Entwickler und Datenverarbeiter der Website und des Buchungssystems.
19.7. Der Dienstleister gibt personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, es liegt eine vorherige und ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person vor.
19.8. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstleister gesetzlich verpflichtet ist, personenbezogene Daten an die anfragende Behörde weiterzugeben, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Gegen eine auf Gesetz, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung beruhende Datenübermittlung kann der Nutzer keinen Einspruch erheben.
20. Schadensersatzhaftung des Dienstleisters
20.1. Der Dienstleister haftet für Schäden, die dem Gast durch Verlust, Beschädigung oder Zerstörung seiner Gegenstände entstehen, wenn der Gast diese an einem vom Dienstleister bestimmten oder allgemein dafür vorgesehenen Ort oder in seinem Zimmer platziert hat oder sie einem Mitarbeiter des Dienstleisters übergeben hat, den er als berechtigt zur Entgegennahme von Gegenständen betrachten konnte.
20.2. Die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich nicht auf Schadensfälle, die durch unabwendbare Gründe, die außerhalb des Kreises der Mitarbeiter und Gäste des Dienstleisters liegen, eingetreten sind oder die der Gast selbst verursacht hat.
20.3. Der Dienstleister kann auf dem Komplexgelände Bereiche festlegen, die der Gast nicht betreten darf. Für eventuelle Schäden oder Verletzungen, die dem Gast in solchen Bereichen entstehen, übernimmt der Dienstleister keine Haftung.
20.4. Für Wertgegenstände, Wertpapiere und Bargeld haftet der Dienstleister nur dann, wenn er die Gegenstände ausdrücklich zur Aufbewahrung übernommen oder die Übernahme zur Aufbewahrung ausdrücklich abgelehnt hat oder der Schaden aus einem Grund entstanden ist, für den er nach den allgemeinen Regeln haftet. In diesem Fall liegt die Beweispflicht beim Gast.
20.5. Der Dienstleister haftet ferner nicht für Schäden, die aus unsachgemäßer Nutzung entstehen.
20.6. Der Dienstleister haftet auch nicht für Schadensersatz, wenn die Nutzung der Freizeiteinrichtungen oder Sportanlagen der Unterkunft aufgrund von Wartungsarbeiten, die zur Einhaltung außerordentlicher oder gesundheitlicher Vorschriften angeordnet wurden, eingeschränkt oder nicht gestattet ist.
20.7. Die Nutzung des Wellnessbereichs des Apartments erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. In der Nähe von Wasser besteht erhöhte Rutschgefahr. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für daraus resultierende Unfälle.
20.8. Der Gast muss Schäden, die ihm entstanden sind, unverzüglich der Unterkunft melden und alle erforderlichen Daten zur Klärung der Umstände des Schadensfalls, gegebenenfalls zur Aufnahme eines Polizeiprotokolls/Polizeiverfahrens, zur Verfügung stellen.
20.9. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt das Fünfzigfache des Tageszimmerpreises laut Vertrag (mit Ausnahme von Wertgegenständen, Wertpapieren und Bargeld), es sei denn, der Schaden ist geringer.
21. Geheimhaltung
21.1. Bei der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten ist der Dienstleister verpflichtet, sich an die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten und zur Offenlegung von Daten von öffentlichem Interesse zu halten.
22. Höhere Gewalt (Vis Major)
22.1. Gründe oder Umstände (z. B. Krieg, Feuer, Überschwemmung, Wetterunbilden, Stromausfall, Streik), die außerhalb der Kontrolle einer Partei liegen (höhere Gewalt), befreien jede Partei von der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, solange dieser Grund oder Umstand besteht.
23. Erfüllungsort und anwendbares Recht, zuständiges Gericht
23.1. Der Erfüllungsort ist der Ort, an dem sich die Beherbergungsstätte befindet.
23.2. Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beherbergungsvertrag ergeben, wird im Hinblick auf den Dienstleister ein zuständiges Gericht in sachlicher und örtlicher Hinsicht bestimmt.
23.3. Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Dienstleister und dem Gast gelten die Bestimmungen der ungarischen Gesetzgebung.
24. Daten von Website-Besuchern
24.1. Beim Besuch der von ihm betriebenen Website zeichnet der Dienstleister weder die IP-Adresse des Benutzers noch andere personenbezogene Daten auf. Die Suche auf der Website ist frei und anonym möglich. Der Dienstleister nutzt den anonymen Internetbesuch ausschließlich zu statistischen Zwecken, zur Optimierung seines Internetauftritts und zur Erhöhung der Systemsicherheit. Die aufgezeichneten Daten enthalten keinerlei personenbezogene Daten.
24.2. Der Dienstleister behandelt alle Daten und Fakten über die Nutzer vertraulich und verwendet sie ausschließlich für eigene Forschungs- und Statistikzwecke.
24.3. Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für bereits gelöschte Seiten, die jedoch durch die Mitwirkung von Internet-Suchprogrammen noch archiviert wurden. Die Entfernung dieser muss vom Betreiber der Suchseite vorgenommen werden.
25. Newsletter
25.1. Der Dienstleister kann den Personen, die sich für die Newsletter seiner Website angemeldet haben, mehrmals im Monat Online-Newsletter und elektronische Direktmarketing-Nachrichten (im Folgenden: Newsletter) mit Neuigkeiten, Informationen und Angeboten zusenden.
26. Datenschutzerklärung
26.1. Bei seiner Tätigkeit legt der Dienstleister größten Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. Die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden stets unter Einhaltung der geltenden Gesetze verarbeitet, ihre Sicherheit wird gewährleistet und es werden technische und organisatorische Maßnahmen sowie Verfahrensregeln festgelegt, die zur Einhaltung der einschlägigen Gesetze erforderlich sind.
Bei seiner Tätigkeit verwendet der Dienstleister die Daten der Nutzer im Sinne des Datenschutzgesetzes ausschließlich für Vertragszwecke, Rechnungsstellung sowie eigene Werbezwecke.
Mit dem Abschluss des Beherbergungsvertrags erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie die oben genannten Bedingungen und Regeln gelesen und verstanden haben und mit deren Inhalt einverstanden sind. Die AGB können in Zukunft geändert werden. Der Dienstleister wird diese Änderungen auf der Website der Unterkunft veröffentlichen und die jeweils gültigen AGB auch an der Rezeption der Unterkunft auslegen.
27. Geltung der AGB
27.1. Mit dem Abschluss des Vertrags akzeptiert der Gast, dass er die in den AGB enthaltenen Bedingungen und Regeln gelesen und verstanden hat, mit deren Inhalt einverstanden ist und deren Anwendung in Bezug auf den Vertrag akzeptiert.
27.2. Mit dem Abschluss des Vertrages nimmt der Gast zur Kenntnis, dass die AGB geändert werden können. Die jeweils gültige aktuelle Version der AGB ist auf der Website der Unterkunft und an der Rezeption verfügbar.
27.3. Die Parteien erklären übereinstimmend, dass im Falle von Abweichungen zwischen den spezifischen Bedingungen des Vertrages und den AGB die Bestimmungen des Vertrages maßgebend sind.